Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift aktuell bereits bei einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro. Für viele Facharbeiter bedeutet das vor allem eines: Erträge aus Kapitalvermögen, also etwa Dividenden, Kursgewinne oder Zinsen, sind meistens mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent günstiger versteuert als mit dem individuellen Steuersatz. Die bestehende Option, einen Antrag auf die sogenannte Günstigerprüfung zu stellen, führt oft ins Leere. Durch einen solchen Antrag unterliegen Kapitalerträge abweichend von der Abgeltungsteuer dem individuellen Steuersatz, wenn dieser unter 25 Prozent liegt. Viele Steuerpflichtige haben sich deshalb daran gewöhnt, diesen Antrag im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung schon gar nicht mehr zu stellen.
