Demnach sollen Therapien für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch erkrankte Menschen und dringende Behandlungsfälle weiterhin ohne Budgetbegrenzung vergütet werden. Für dringende Fälle werden einheitliche Kriterien festgelegt. Bereits begonnene Psychotherapien dürfen bis zu ihrem vorgesehenen Abschluss weiterbezahlt werden.
Hintergrund ist die im Sommer beschlossene Krankenkassenreform. Um Kosten zu sparen, stehen ab nächstem Jahr auch weniger Gelder für Psychotherapien zur Verfügung. Künftig werden psychotherapeutische Leistungen budgetiert. Das hatte Protest hervorgerufen. Bislang konnten Praxen auf einen steigenden Bedarf reagieren, indem sie mehr Behandlungen anboten und abrechneten. Die jetzigen Beschlüsse sollen die Budgetbegrenzung für Risikogruppen mildern.
Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßtedas, forderte aber weitere Verbesserungen. So sollten die Ausnahmen ausgeweitet und zudem Gruppentherapien von Budgetbegrenzungen ausgenommen werden.
Diese Nachricht wurde am 08.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
