Bisher verpflichtet das Land Baden-Württemberg Stadt- und Landkreise unter anderem dazu, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder für die Gleichstellung von Frauen und Männern einzustellen. CDU-Fraktionschef Tobias Vogt plädierte gegenüber dem Deutschlandfunk dafür, diese gesetzlichen Vorgaben zu kippen. Stattdessen sollten Landkreise vor Ort selbst entscheiden, wie sie gesetzlich verankerte Aufgaben umsetzen. Auch staatliche Förderprogramme für Beauftragte für Integration, Radverkehr oder Suchtprävention sollen in den Augen der CDU zurückgefahren werden. Stattdessen solle den Kommunen Geld für diese Bereiche pauschal zur Verfügung gestellt werden.
Die CDU sieht in ihrem Vorstoß eine Möglichkeit, die Entscheidungsgewalt der Kommunen zu stärken und bürokratische Strukturen abzubauen. Der gemeinsame Koalitionsvertrag, den Grüne und CDU im Mai unterzeichnet hatten, sieht eine Abschaffung aller Beauftragten auf Landes-, kommunaler und betrieblicher Ebene vor, deren „gesetzliche Notwendigkeit und konkreter Mehrwert nicht eindeutig nachgewiesen“ wird.
Der Regierungspartner, die Grünen, betonten auf Nachfrage, man halte es weiter für sinnvoll, dass es auf kommunaler Ebene klare Ansprechpartner gebe, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder die verfassungsrechtlich festgehaltene Gleichstellung von Frauen und Männern einsetzen.
Diese Nachricht wurde am 10.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
