Damit soll ein rechtlicher Rahmen für jene Datensammlungen geschaffen werden, die bisher nicht eigens geregelt sind. Gesundheitsministerin Warken erklärte, solche Register lieferten wertvolle Erkenntnisse. Sie zeigten, was im Versorgungsalltag wirklich wirke – und zwar auch bei Gruppen, die in klinischen Studien oft zu kurz kämen wie etwa Frauen und Ältere.
Es gibt bereits einige hundert medizinische Register für bestimmte Erkrankungen. Ein Beispiel ist das deutsche Kardiologie-Qualitätsregister, das seit 1992 Patienten mit akutem Herzinfarkt erfasst. Das Gesundheitsministerium bemängelt allerdings, dass das Potenzial dieser Daten zur Krankheitsbekämpfung bisher nicht ausreichend ausgeschöpft wird.
Diese Nachricht wurde am 11.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
